Übertritt

Der Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe

1. Grundsätzliches

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Dafür blicken die Lehrkräfte auf die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe.

2. Übertritt in die Realschule

Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Erziehungsberechtigte sollten jedoch in einem Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft immer auch Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigen.

Ist die Durchschnittsnote schlechter als 2,66 kann das Kind an der Realschule einen Probeunterricht besuchen. Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Die Erziehungsberechtigten können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

3. Übertritt an das Gymnasium

Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Erziehungsberechtigte sollten jedoch in einem Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft immer auch Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigen.
Ist die Durchschnittsnote schlechter als 2,33 kann das Kind am Gymnasium einen Probeunterricht besuchen. Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Die Erziehungsberechtigten können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

4. Das bayerische Schulsystem

Als Erziehungsberechtigte sollten folgende Aspekte nicht außer Acht gelassen werden:

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

5. Das Wichtigste zum Schluss

Liebe Eltern,

wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat bei der Findung der Entscheidung zur Seite. Nutzen Sie die Sprechstunden der zuständigen Lehrkräfte, die Angebote der Schulberatung (www.maischule.de) und informieren Sie sich auch selbst auf der Seite des Kultusministeriums (www.km.bayern.de). Stellen Sie alle Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang haben. Nur wer ausreichend Informationen hat, kann dem Zeitpunkt und der Sachlage entsprechend Entscheidungen treffen.

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind zu unterstützen und grüßen Sie herzlich,

Ihr Maischul-Team

Weitere Informationen zum Übertritt vom Bayrischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus finden sie hier:

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